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Schreiberling Offline




Beiträge: 2.222

23.02.2012 17:40
RE: Schandurteil! 63 S 206/11 - 5C 587/10 - Erlebensbericht Antworten

Was für ein Schandurteil!
63 S 206/11 - 5C 587/10 Amtsgericht Lichtenberg
- ein Erlebensbericht, oder warum ich glaube, dass ich in einer Bananenrepublik lebe, die sich ein Mäntelchen der Demokratie umhängt, was mit Demokratie, auch mit indirekter Demokratie so gar nichts zu tun hat. Hier herrscht Willkür!
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Ich habe gerade ein Urteil des Landgericht Berlin zugestellt bekommen. Darin kommen die vorsitzende Richterin Paschke und Richter Dr. Unland und Vaterrodt in II.Instanz zu dem Urteil, das wir als Anwohner einer acht Jahre andauernden Großbaustelle der Bahn kein Recht auf Mietminderung haben. Sie widersprachen damit dem Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg, dass uns zuvor dieses Mietminderungsrecht wenigstens teilweise zugestanden hat.

Hintergund ist, dass die Bahn an dieser Großbaustelle entgegen ihrer im Planfeststellungsbeschluss gemachten Aussage, die AVV Baulärm einzuhalten, hier am Bahnhof Ostkreuz nahezu permanent nachts Bauarbeiten durchführt, die sehr oft viel lauter als gesetzlich erlaubt sind. Als wir dagegen gerichtlich vorgingen, kamen wir schnell an unsere Grenzen. Obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin urteilte, dass wenigstens Sonntags/ und Feiertags Ruhe einzuhalten ist, wird hier regelmäßig durchgelärmt. Ob Pfingsten, Ostern, Weihnachten , hier wird mit sogenannter "Ausnahmegenehmigung" der Senatsverwaltung Berlin durchgelärmt. Die Verantwortlichen setzen sich einfach über den Richterspruch hinweg. Wo kein Kläger, da riskiert man wenig. Dagegen mögliche Rechtsmittel sind so kostenintensiv, dass sich das kein Normalbürger leisten kann. Und das wissen der Senat und die Bahn ganz genau.

Wir sind damals hierher gezogen in Treu und Glauben, dass auch die Bahn sich an Gesetze halten muss. Es war für uns unvorstellbar, dass man sogar von staatlicher Seite aktiv hilft, Gesetze zu umgehen. Wir dachten als wir die Vielzahl der nächtlichen Gesetzesbrüche nicht stoppen oder einschränken konnten, dass man wenigstens ein kleines Schmerzensgeld in Form einer Mietminderung erwirken kann. Schließlich müssen wir immer wieder in Hotels ziehen, beziehungsweise werden sehr oft Nachts durch den Baulärm geweckt. Neben dem Dreck und Lärm gibt es auch regelmäßig große Erschütterungen. Es gab und gibt zahlreiche Nachteile die die Wohnqualität erheblich mindern.

Hier urteilt das Gericht, dass man davon ausgehen muss, dass hier die Nacht und die Feiertage und Sonntage selbstverständlich zum Bauen genutzt werden. Das Gericht ging in keiner Weise darauf ein, dass für diesen Fall wenigstens Lärmschutzgesetze einzuhalten sind, und das diese von der Bahn sehr oft eben nicht eingehalten werden. Aus meiner Sicht waren die Richter entweder zu faul, oder inkompetent sich mit dieser Situation überhaupt auseinander zu setzen. So bestätigen sie mit ihrem Urteil direkt, dass dieser permanente Rechtsbruch der Bahn und der Senatsverwaltung folgenlos bleibt. Bundesweit darf man sich, wenn man an einer Baustelle wohnt, die Miete mindern. Nur nicht in Berlin, und nicht, wenn man an einem Bahnhof wohnt. Die Bahn steht über dem Gesetz. Einige sind Gleicher als andere. Freunde meinten auch, das hat was mit dem Berliner Mief zu tun, hier tut man sich gegenseitig nicht weh.

Unterm Strich sind wir selbst schuld, wenn wir an einem Bahnhof wohnen, und wenn hier permanent nachts gelärmt wird, dass man nicht schlafen kann, das mindert den Wohnwert nicht, da wir hier mit sowas rechnen müssen, so die Grundaussage des Urteils.

Und damit wir es auch ja nicht wagen, nochmals in Revision zu gehen, läßt das Gericht eine weitere Revision und weitere Rechtsmittel nicht mehr zu. So bleibt mir nur, Öffentlichkeit herzustellen.

Für mich ist dieses Urteil eine Zementierung der hier stattfindenden Willkür beim Umbau des Bahnhofes Ostkreuz. Was hier passiert, erschüttert nicht nur mein Vertrauen in die Justiz und den Staat, nein hier wird mir nun auch verständlich, woher der Zorn kommt, den immer mehr Bürger in diesem Land verspüren. Wenn also nicht einmal der Gang vor Gericht zu mehr Gerechtigkeit führt, ist jedwedes friedliches Bestreben offensichtlich sinnlos. Dieser Staat, diese Justiz gehört von Grund auf reformiert, denn mir ist bewusst, dass unser Fall schon lange kein Einzelfall mehr ist.

Viele Grüße
Jürgen

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