"Reform" der ErzieherInnenausbildung in Baden-Württemberg, eine Ü

16.04.2003 20:22
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#1
Wi
Wigbert Draude-Groschwitz ( gelöscht )

Ab dem neuen Schuljahr 2003/2004 gilt die neue Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher. Das Wichtigste vorweg:
Es wird ein Berufskolleg für PraktikantInnen eingerichtet, welches zielführend auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vorbereiten soll und das bisherige Vorpraktikum ersetzt. (kursiv gedruckte Texte sind Zitate aus dem ministeriellen Anhörungsentwurf der Konzeption zur ErzieherInnenausbildung für den Landtag Baden-Württemberg)
Aufgenommen wird,
- wer die Fachschulreife, den Realschulabschluss, das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums oder den Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
- und wer einen Praxisvertrag mit einem anerkannten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder in der Tasche hat.
Ein Auswahlverfahren findet statt, wenn alle Ressourcen der aufnehmenden und der umliegenden Fachschulen erschöpft sind. Im Auswahlverfahren sind dann Eignung und Leistung, Wartezeit und außergewöhnliche Härte zu berücksichtigen.

Die Ausbildung innerhalb des Kollegs schließt zwei Tage Praxis (Sozialpädagogisches Handeln) und drei Tage Vollzeitschule ein.
Die Praxis kann an Einzeltagen, im Block oder in einer Mischform durchgeführt werden. Betreut werden die SchülerInnen zu dritt von einer Lehrkraft. Bisher galt der Schlüssel an der Fachschule 1(Lehrkraft) zu 2 (SchülerInnen).
Beurteilt wird die Praxisleistung durch einen zweimaligen benoteten Besuch der betreuenden Lehrkraft. Ein beratender Besuch ist nicht vorgesehen. Ebenso muss die Schülerin einen Praxisbericht erstellen. Die Praxisstelle beurteilt ebenfalls ihre Leistung. Aus diesen drei Bestandteilen (Besuche, Bericht, Note der Praxisstelle)ergibt sich die Praxisnote.
Geprüft wird die Schülerin am Schluss des Jahres zusätzlich mit einer schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungen an der Schule.
Der Unterricht (es ist ja kein Studium) erfolgt mit Hilfe des so genannten Handlungs-/Lernfeldkonzeptes.
Dieses Lernfeldkonzept soll berufliche Handlungskompetenz vermitteln, die im einzelnen Fachkompetenz (z.B. die Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert ... zu lösen) , Personalkompetenz (z.B. Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären) und Sozialkompetenz (z.B. Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten) umfasst.
Diese Kompetenzen sollen in so genannten Lernsituationen erworben werden. Diese Lernsituationen sind Konkretisierungen der Lernfelder, stellen also den eigentlichen Unterricht dar. Ein Beispiel für eine solche Lernsituation könnte lauten: Wie handele ich als Erzieherin in einem typischen Konfliktfall im Kindergarten?
Die Lernfelder wiederum sind didaktisch begründete Differenzierungen von Handlungsfeldern. Konkret umgesetzt heißt ein solches Lernfeld beispielsweise: Das Berufsfeld der Erzieherin analysieren.
Die Handlungsfelder wiederum sind didaktisch begründete Zusammenfassungen komplexer Aufgabenstellungen aus der Vielzahl beruflicher Handlungssituationen/ -abläufe, zu deren Bewältigung befähigt werden soll: Konkret heißt das zum oben genannten Beispiel passende Handlungsfeld: Entwicklung beruflicher Identität.
Berufliche Handlungssituationen erfassen die institutionelle Arbeitspraxis, hier also die Rolle der Erzieherin im Praxisfeld.
Fächer, wie Didaktik und Methodik der Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Bewegungserziehung usw. fallen weg, dafür sind eben die Handlungsfelder entstanden, die da sind: Entwicklung beruflicher Identität, Aufbau von Beziehungen, Förderung von Entwicklung und Bildung, Gestaltung von Erziehung und Betreuung und Anwendung von Arbeitsmethoden. Geblieben sind als traditionelle Fächer: Religionslehre / Religionspädagogik, Deutsch und als zusätzliches Fach Englisch und an der Fachschule Mathematik, um den Erwerb der Fachhochschulreife zu ermöglichen.
Dieses Konzept gilt nicht nur für die Ausbildung am PraktikantInnenkolleg, sondern auch an der Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Fachschule bleibt im bisherigen Rahmen zweijährig und stellt ab 2004 auf das oben erklärte Lernfeldkonzept um.
Aufgenommen werden
- AbsolventInnen des oben erläuterten Berufskollegs
- Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss und einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung ,also z.B. Kinderpflegerin
- Schülerinnen mit der Hochschulreife und einer einschlägigen praktischen Tätigkeit von mind. sechs Wochen.
Der Betreuungsschlüssel in der Praxis wird verschlechtert auf 1(Lehrkraft) zu 3 (SchülerInnen). Die Praxis wird ähnlich wie im Berufskolleg gewertet. Mathematik wird, wie erwähnt, zum Fach Englisch als zusätzliches Fach angeboten, um die Fachhochschulreife erwerben zu können.
Der Abschluss wird erworben durch das Erstellen einer Facharbeit, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Das sich anschließende Berufspraktikum erfolgt in gewohnter Weise; hier wurde überhaupt keine Reform vorgesehen.


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