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Katja
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andrea
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#2 | Montag, 02. April 2007 (17:05)
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hallo katja!
mir geht es genau wie dir, bin alleinerziehend, mein kleiner wird im november 3j.und ich bin 28 jahre jung
bei mir ist es so das ich mit 17 die erzieherausbildung kurz vorm annerkennungsjahr abgebrochen habe, jugendlicher leichtsinn für den ich mich heute sehr ärgere.
durch die kiddygruppe in die mein kleiner 3 mal die woche geht und eine mama 2mal im monat mit dabei bleibt, habe ich gemerkt, das ist der beruf den ich will und keinen anderen.
genauso möchte ich auch nicht in zukunft, weil ich keine abgeschlossene ausbildung habe von job zu job tingeln...ich will weg von hatz4 und dem arbeitlosengeld, wo ich durch die trennung vom papa reinrutschte.
habe im nä.monat einen termin beim arbeitsamt, wo ich fragen will wie alles läuft, wenn ich den weg mit der ausbildung gehe und wollte am montag in der erzieherfachschule bei uns anrufen um auch da informationen einzuholen.
also wir sitzen quasi im selben boot und darum bitte ich dich, wenn du ein paar tipps hast, schreib mir doch bitte!
und sag mal, mit bafög wäre es ja wirklich nicht möglich es das 3 jahr allein zu versuchen, oder?
weisst du wieviel man da im schnitt bekommt?
weil kinergeld und unterhaltsgeld vom papa müssten doch noch dazu kommen, oder?
jajaja, wir müssen eben für unsere kleinen mitdenken und sie durchbringen.
na und dann kommt noch die angst dazu, das mein kleiner zu kurz kommt, klar weiss ich jetzt noch keine arbeitszeiten, wäre ja froh erstmal zu wissen, es machen zu können, aber es kommt ja das lernen dazu und ich möchte ja doch auch, das mein sohn zeit mit mama verbringt, aber ich möchte ihm auch in der zukunft was "bietern" können...
ich denke du weisst was ich meine!
so, hoffe ich les von dir
lieben gruss von andrea
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Chris
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Katja
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Alex
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Katja
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#6 | Sonntag, 18. Februar 2007 (20:54)
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Hallo Alex!
Ich hatte von 2002 bis Ende 2004 eine befristete Anstellung. Anfang 2004 kam eine Verordnung zum SächsKitaG, die definierte, wer in einer Kita als vollwertige Kraft arbeiten darf. Da ich aber im Sinne dieses Gesetzes leider nicht zu der Gruppe der sogenannten päd. Fachkräfte (staatl. anerkannte Erzieher, Dipl. Sozialpädagogen und -arbeiter)zählte, war, laut meiner Chefin, eine Wiedereinstellung nicht möglich. Jede neue Kraft wird vom Jugendamt genehmigt und die müssen sich an diese Gesetzlichkeiten halten, somit hätte ich dann wohl auch vom Jugendamt keine erneute Genehmigung bekommen. Meine bereits über 2jährige Tätigkeit als Erzieherin zählt wohl in keinster Art und Weise.
Falls du aber einen Weg weißt, wie ich als gelernte Ergotherapeutin auch ohne eine zusätzliche 3jährige Ausbildung meine staatliche Anerkennung zur Erzieherin bekomme, wäre ich dir echt dankbar!!!!!!!
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Ria
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Katja
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Ria
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Katja P.
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Katja
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Ria
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