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Schwabe
Zitat:
Büchervernichtung.
Im Gegensatz zu den Bücherverboten(?) samt öffentlichkeitswirksamen Verbrennungen unter dem NS-Regime
ist die umfangreiche Büchervernichtung durch die Siegermächte nach 1945 kaum bekannt.
Einem Befehl des obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung aus dem September 1945 folgend,
wurde am 13. Mai 1946 der „Befehl Nr. 4“ des Alliierten Kontrollrats erlassen,
„die Einziehung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militaristischen Charakters betreffend“.
Danach gab die Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone amtlich verbindliche
„Listen der auszusondernden Literatur“ heraus, auf die auch in den Westzonen zurückgegriffen wurde.
Der ersten Liste von 1946 wurden 1947, 1948 und 1952 Nachträge mit insgesamt fast 35.000 Buchtiteln nachgereicht.
1983 wurden sie in der „Toppenstedter Reihe“ des Verlages Uwe Berg als Reprints herausgegeben, die allerdings bald vergriffen waren.
Nun hat derselbe Verlag in seiner „Sammlung bibliographischer Hilfsmittel zur Erforschung der Konservativen Revolution
und des Nationalsozialismus“ als Bände 1, 2, 3 und 8 diese „Liste“ und deren Nachträge neu herausgegeben.
Neben NS-ideologischen Werken und der kompletten Lehrliteratur von 1933 bis 1945 finden sich hierin unzählige Werke
nicht-nationalsozialistischer Weltanschauung, denen wie bei Ernst von Salomon, Edwin Dwinger, Gottfried Benn
oder Carl Schmitt und allen kritischen Werken (= d.h. fast allen!) zum VersaillerVertrag[DIKTAT] nach 1919
aber ein „militaristischer“ Impetus unterstellt wurde
(Liste der auszusondernden Literatur. Toppenstedt 2007,
4 Bände, broschiert, insgesamt 1.311 Seiten, zusammen 61 Euro).
Quelle: Junge Freiheit vom 11. Mai 2007
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